Allgemeine Geschäftsbedingungen

Studio W. Schröder

61352 Bad Homburg

§ 1 Geltungsbereich

1. Die AGB gelten im Einzelnen unabhängig voneinander und auch für künftige Fälle gleicher Art. Sie gelten im Verhältnis zu allen Partnerfirmen meines Unternehmens auch dann, wenn ich einen Auftrag an eines dieser Unternehmen, wozu ich berechtigt bin, weiterleite. Sie gelten ferner zugunsten der in meinem Betrieb und für die selben tätigen Personen (insbesondere auch für Subunternehmer).

2. Stehen meine AGB mit Bedingungen meines Kunden oder sonstiger Dritter, die mit mir in Geschäftsbeziehungen treten (im folgenden Besteller genannt), in Widerspruch, so gehen meine AGB vor, auch wenn ich denen des Bestellers nicht widersprach.

§ 2 Verbindlichkeit von Erklärungen

Meine Erklärungen (z.B. Angebote und Annahme von Vertrags-angeboten, einschließlich etwaiger Ergänzungen, Abänderungen und Terminzusagen sowie Erteilung von Auskünften) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Aufhebung der Schriftform kann nur schriftlich erfolgen.

§ 3 Legitimation des Bestellers bzw. Einlagerers

Der Besteller übernimmt für die von ihm zu liefernden Unterlagen oder Ausgangsmaterialien die volle Sach- und Rechtsgewähr und stellt mich von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Der Besteller bringt durch die Auftragserteilung zum Ausdruck, dass er zu allen mir erteilten Aufträgen und Bestellungen sowie allen damit zusammenhängenden Rechtsgeschäften und Verfügungen befugt ist, dass insbesondere auch die GEMA-Rechte gewahrt sind und dass behördliche Maßnahmen, gesetzliche Bestimmungen etc. der Auftragserteilung nicht entgegenstehen. Vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Anweisung bin ich berechtigt, den Einlagerer (bei 2 oder mehr Einlagerern jeden einzelnen Miteinlagerer) als kopierberechtigt und als zur Vergabe von Unterlizenzen legitimiert anzusehen.

§ 4 Auskunft, Prüfung, Begutachtung

Die Prüfung und Begutachtung der mir übergebenen Film/Video- und Tonmaterialien ist nicht Teil meiner Leistungsverpflichtung. Aus-künfte über diese Materialien, welche die fotografische Beschaffen-heit betreffen, sind auch dann für mich nicht verbindlich, wenn sie aufgrund der Herstellung und Besichtigung von Musterkopien erfolgen (bei Farbe: Farbmusterkopien), da insbesondere weder die künstlerischen Absichten noch die Schnittfolge des Endproduktes bekannt sind.

§ 5 Bearbeitung von Ausgangsmaterialien, Titelherstellung

1. Ich bin berechtigt, alle zur Bearbeitung von Ausgangsmaterialien erforderlichen Markierungen, Bezeichnungen, Randausschnitte, Nachbesserungen usw. am Ausgangsmaterial anzubringen bzw. vorzunehmen und vorhandene, für die Bearbeitungszwecke hinder-liche Markierungen, Bezeichnungen, Beschriftungen usw. zu entfernen.

2. Alle von mir hergestellten Titelvorlagen, Titelnegative, Fotoplatten und sonstige Signalträger, soweit es sich nicht um bezahlte Reproduktionen handelt, sowie Hilfsmittel für die Kopierung (z.B. Schalt- und Filterbänder) bleiben mein Eigentum und werden nicht ausgehändigt, ohne Rücksicht darauf, ob ich eine Vergütung für die Herstellung erhalten habe oder nicht. Sie werden von mir – ohne rechtliche Verpflichtung – in der Regel sechs Monate, von der Bestellung ab gerechnet, für Nachbestellungen zur Verfügung gehalten.

§ 6 Aufbewahrung von Bild- und Tonträgern während der Durchführung von Bearbeitungsaufträgen

1. Die Aufbewahrung mir übergebener Bild- und Tonträger oder sonstiger Materialien erfolgt für die Dauer des Erstbearbeitungs-auftrages unentgeltlich.

2. Eine über die Bearbeitungszeit hinausgehende Aufbewahrung ist nicht Teil meiner Leistungsverpflichtung.

§ 7 Aufbewahrung von Bild- und Tonträgern außerhalb der Durchführung von Bearbeitungsaufträgen

Nach endgültigem Abschluss des Auftrags und seiner vollständigen Bezahlung werden alle Originale und Kopien, die sich noch in meinem Zugriff befinden, datenschutzgemäß vernichtet. Nur auf ausdrückliche Vereinbarung des Bestellers verbleiben diese zur weiteren Bearbeitung wie folgt in meinem Zugriff :

1. Die sich an eine Bearbeitung anschließende oder sonstige Aufbewahrung von Bild- und Tonträgern oder sonstiger Materialien erfolgt in einem meiner Filmsammellager, die nicht zur Archivlagerung eingerichtet sind. Eine getrennte Aufbewahrung von Original- und Zweitmaterialien erfolgt nicht. Alles Material übernehme ich grundsätzlich ohne Nachprüfung in dem Zustand, in dem es mir zur Aufbewahrung zur Verfügung gestellt wurde.

2. Aufbewahrungsgebühren sind jeweils für drei Monate im voraus zu entrichten, wobei jeder angefangene Monat voll rechnet. Sonder-arbeiten - wie Anfertigung von Inventurlisten, Sortierarbeiten, Heraussuchen von Einzelteilen usw. - können zusätzlich in Rech-nung gestellt werden.

3. Ich bin berechtigt, die Materialien im Wege des Wechsels des Vertragspartners durch Dritte aufbewahren zu lassen.

4. Ich bin berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, das eingelagerte Material an den Inhaber einer von mir bei der Einlagerung ausgestellten Empfangsbestätigung mit schuldbefreiender Wirkung auszuhändigen oder die Aushändigung von einem sonstigen Berechtigungsnachweis abhängig zu machen.

5. Ich bin berechtigt, das Material nach vorheriger Ankündigung innerhalb angemessener Frist an die mir zuletzt bekanntgewordene Anschrift des Bestellers zu senden. Falls die Ankündigung als postalisch unzustellbar zurückkommt, bin ich befugt, nach Ablauf eines Monats seit Postrücklauf das Material nach meiner Wahl auf Rechnung und Gefahr des Bestellers anderweitig zu hinterlegen, öffentlich zu versteigern, als Altmaterial zu verkaufen oder zu vernichten.

§ 8 Fristen/Termine

1. Fristen und Termine sind stets voraussichtliche Zeitangaben. Die Frist beginnt jeweils mit der Absendung der Auftragsbestätigung, frühestens jedoch mit der restlosen Klärung aller Auftrags-bedingungen und technischer Einzelheiten sowie der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Ausgangsmaterialien, Unterlagen, notwendigen Einzelanweisungen und ggf. erforderlich werdenden Genehmigungen jeder Art. Nachträglich vom Besteller gewünschte Änderungen unterbrechen die Frist; diese beginnt nach Einigung über die gewünschte Änderung neu zu laufen.

2. Für die Einhaltung von Terminen gilt Abs. 1 entsprechend.

§ 9 Versendung, Verpackung

1. Alle Versendungen und Rücksendungen von und zu mir sowie von einem meiner Partnerunternehmen (einschließlich der Außenstellen) zum anderen sowie von und zu einem Subunternehmer erfolgen auf Gefahr des Bestellers, auch dann, wenn der Transport bzw. Versand mit firmeneigenen Fahrzeugen durchgeführt wird. Ich bin berechtigt, alle Versendungen an den Besteller oder an seine Order per Nach-nahme auszuführen.

2. Die Verpackung wird berechnet und nicht zurückgenommen. Versandkosten sind vom Besteller zu tragen.

3. Soweit die von mir erstellten Filme, Videos oder andere Waren nicht persönlich abgeholt werden, werden diese per Postpaket ver-sandt. Soweit nicht anders angegeben, wird für Verpackungs- und Versandkosten eine Pauschale von 15,00 € berechnet. Gegen Be-rechnung der Mehrkosten kann der Versand auch als Nachnahme- und/oder Wertpaket erfolgen.

§ 10 Weitere Bestellerpflichten

Der Besteller ist insbesondere verpflichtet:

1. für vollen Versicherungsschutz (insbesondere Filmnegativ- /

Videobänder- und Lagerversicherung) der mir übergebenen bzw. für ihn verwahrten Gegenstände zu sorgen;

2. ein zur Ersetzung des Ausgangsmaterials geeignetes Material, z.B. Sicherheits-Zweitmaterial oder Muster, zur Verfügung zu halten;

3. unverzüglich jeweils Änderungen der Anschrift, der Firma und der

Rechteinhaber mitzuteilen;

4. mir keinerlei Nitromaterial auszuhändigen;

5. eventuelle dritte Rechteinhaber von diesen AGB zu unterrichten und für deren schriftliches Einverständnis mit diesen AGB Sorge zu tragen;

6. meine Anfragen innerhalb einer ihm zur ausdrücklichen Erklärung eingeräumten, angemessenen Frist zu beantworten, dies gilt insbe-sondere hinsichtlich von Erklärungen, welche die Entlastung meiner Läger von Materialien betreffen. Antwortet der Besteller trotz besonderen Hinweises auf die vorgesehenen Folgen seines Ver-haltens nicht, bin ich berechtigt, in angemessener Frist entsprechend meinen mitgeteilten Vorschlägen zu verfahren;

7. die Termine für Beginn und Beendigung der Arbeiten einzuhalten. Bei Nichteinhaltung vereinbarter Benutzungszeiten kann ich vom Besteller für jede nicht in Anspruch genommene Zeiteinheit (Stunde/Tag) die volle Vergütung beanspruchen. Dieses mindert sich um den Betrag, den ich durch anderweitige Überlassung von Studio und Tonbelegschaft erhalte. Das Studio steht grundsätzlich nur an Werktagen in den von mir festgelegten Zeiten zur Verfügung. Ein Anspruch auf Überlassung des Studios und der Tonbelegschaft bei Terminüberschreitung besteht nicht;

8. mir die sonst zulässige Einschaltung von Subunternehmern (insbesondere von Filmschnittbetrieben) schriftlich zu untersagen.

§ 11 Preise, Zahlungsbedingungen

1. Für die Berechnung ist meine am Tag der Auftragserteilung gültige Preisliste ohne jeden Abzug zugrunde gelegt; die Preise gelten ab Studio.

2. Liegen mehr als 3 Monate zwischen Auftragserteilung und Lieferung, bin ich berechtigt, meine im letzteren Zeitpunkt gültigen Preise zu berechnen.

3. Alle Zahlungen haben spätestens bei Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu erfolgen. Ich kann Vorauszahlungen und Abschlags-zahlungen verlangen. Im Falle der Stundung der Forderungen sowie bei Zahlungsverzug bin ich grundsätzlich berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank (Bundesbankdiskontsatz) zu berechnen.

4. Ich bearbeite und versende die erstellten Medien gegen Vorkasse und/oder per Nachnahme. Die gewünschte Zahlungsweise ist auf dem Bestellformular anzukreuzen. Bei Kunden, zu denen bereits eine längere Geschäftsbeziehung besteht, behalte ich mir vor, auch gegen Rechnung zu liefern. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Mit meiner Auftragsbestätigung erhält der Besteller eine Vorabrechung in Höhe von ca. 25 Prozent des gesamten Auftragswertes. Nach Eingang der Zahlung wird der Auftrag von mir durchgeführt.

§ 12 Vorzeitige Fälligkeit

Meine Gesamtforderungen kann ich vorzeitig fällig stellen bei: Vertragsverletzung, Änderung der Firmenverhältnisse oder wesent-licher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers; insbesondere bei: Zahlungsverzug oder Verzug hinsichtlich anderer Verpflichtungen, Nichteinlösung bzw. Protest von Schecks oder Wechseln, Zahlungsunfähigkeit, Einleitung von Moratoriums-verhandlungen, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sowie Verlust der Geschäfts- oder Verfügungsfähigkeit.

§ 13 Mängelrügen, Farbbestimmung, Gewährleistung

1. Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offen-sichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche nach Erhalt der Ware unter gleichzeitiger Übersendung der beanstandeten Gegenstände zu erheben. In anderen Fällen verjährt das Recht des Bestellers, Ansprüche aufgrund von Mängeln geltend zu machen, vom Zeitpunkt der Abnahme an in 4 Wochen. Mit der Entgegennahme gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Besteller trotz besonderen Hinweises auf die vorgesehenen Folgen seines Verhaltens die Ware innerhalb von 1 Woche nach Erhalt nicht ausdrücklich beanstandet. Erfolgt keine Auslieferung und wurde der Besteller von mir schriftlich über die Fertigstellung informiert, gilt die Abnahme 2 Wochen nach Erhalt des Schreibens als erfolgt, wenn der Besteller trotz besonderen Hinweises auf die vorgesehenen Folgen seines Verhaltens die Ware nicht innerhalb dieser 2 Wochen ausdrücklich beanstandet.

2. Bei Farbkopien/Tonaufzeichnungen ist die Beurteilung der Farben/Töne subjektiv sehr unterschiedlich. Infolgedessen bin ich, falls keine genauen Anweisungen des Bestellers vorliegen, für die Abstimmung der Farben/Töne (Klangfarben) bei der Ausführung des Auftrages nach meinem Ermessen zuständig. Für material- oder prozess bzw. systembedingten Farb- bzw. Tonschwankungen gelten die handelsüblichen Toleranzen. Die Qualität einer DVD- bzw. CD-Kopie hängt von der Qualität des gelieferten Ausgangsmaterials ab, wobei mit Qualitätseinbußen (Artefakte, Nachzieheffekte, Knackser, Rauschen etc.) bei der DVD/CD-Kopie gerechnet werden muss. Diese Qualitätseinbußen können dabei progressiv zur Minderqualität des Ausgangsmaterials steigen und sind kein Reklamationsgrund.

3. Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers beschränken sich auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch mich. Hierfür ist mir eine angemessene Frist einzuräumen. Die Mängel-haftung erlischt, wenn der Besteller ohne meine schriftliche Zustimmung Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an den gelieferten Gegenständen vornimmt bzw. vornehmen lässt. Lediglich bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch mich hat der Besteller das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages.

4. Ich übernehme keine Gewährleistung für das Funktionieren der gelieferten DVD/CD auf allen DVD/CD-Abspielgeräten.

 § 14 Sicherungsrechte

Nachstehende mir eingeräumte und/oder übertragenen Rechte dienen zur Sicherung sämtlicher aus den Geschäftsbeziehungen zwischen dem Besteller und mir und/oder anderen Unternehmen (vgl. § 1 Ziffer 1) bestehenden oder sich ergebenden Forderungen bis zu deren vollständiger Tilgung, unbeschadet mir zustehender gesetzlicher Sicherungsrechte. Ich bin berechtigt, diese Sicherungs-rechte auch durch freihändige Veräußerung und ohne Rücktritt vom Vertrag auszuüben. Bei Entgegennahme von Wechseln und anderen Kundenpapieren, einschließlich etwaiger Prolongationen, erfolgt die Tilgung auch insoweit erst mit endgültiger, voller Bareinlösung.

1. Sicherungsübereignung

Der Besteller übereignet mir hiermit alle im Zusammenhang mit der Auftragserteilung in meinen Besitz gelangten Gegenstände, insbe-sondere Filmnegative, Tonnegative, insbesondere Magnetbänder, sonstige Bild- und Tonträger, Fotoplatten, elektronische Film- und Tonträger usw. einschließlich etwaiger Anwartschaften.

2. Eigentumsvorbehalt

Alle von mir gelieferten Waren verbleiben in meinem Vorbehalts-eigentum. Bis auf Widerruf ist der Besteller ermächtigt, die Eigentumsvorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Die sich hieraus ergebenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt an mich ab; ich nehme die Abtretung an und ermächtigen den Besteller bis auf Widerruf zur Einziehung der Forderungen.

§ 15 Haftung (vertragliche und außervertragliche)

Für meine Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund oder Tatbestand – gilt:

1. Ich hafte für von mir schuldhaft verursachte Verluste, Be-schädigungen und Löschungen, die an mir zur Bearbeitung übergebenen Materialien entstehen, auf den Materialwert des Trägermaterials gleicher Art und Länge, soweit es sich nicht um einen bei der Aufbewahrung oder Versendung (§ 9) eingetretenen Schaden handelt.

2. In allen sonstigen Fällen (auch bei Aufbewahrung und Versendung) und ebenso, wenn Schadensersatzansprüche entgegen den Regelungen der Ziffer 1 geltend gemacht werden, hafte ich wie folgt:

a) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das gilt auch für eigenes Verschulden bzw. Organverschulden und Ver-schulden von Erfüllungsgehilfen.

b) Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtlichem Sondervermögen im Sinne des § 24 AGB-Ges. hafte ich auch nicht für grobes Verschulden meiner Erfüllungsgehilfen (ausgenommen leitende Angestellte).

c) In Fällen höherer Gewalt, bei Streiks, Aussperrungen sowie für das Verhalten von Vor- und Zulieferanten und in vergleichbaren Fällen hafte ich nicht.

d) Ich übernehme keine Haftung für Beschädigungen am Abspielgerät, die durch den Gebrauch der gelieferten DVD/CD entstehen könnten.

3. Insbesondere im Zusammenhang mit der Haftungsbeschränkung wird ausdrücklich auf die Bestellerpflichten gemäß § 10 Ziffer 1 der AGB verwiesen.

§ 16 Hausordnung

Meine Hausordnung ist wesentlicher Bestandteil dieser AGB. Kunden, die meine Räumlichkeiten betreten und denen ich meine Räumlichkeiten und Einrichtungen zu Vertragszwecken überlasse, erkennen die Hausordnung an.

§ 17 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsanwendung

Erfüllungsort ist ausschließlich Bad Homburg v.d.H. Gegenüber Vollkaufleuten ist dieser Sitz zugleich Gerichtsstand. Nach meiner Wahl ist Gerichtsstand aber auch der Sitz des Bestellers. Für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht.

§ 18 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Bad Homburg, 01.10.2010

 

Studio W.Schröder, Bad Homburg

Video- Audio- und Multimediaproduktion                             

 

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